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Für ein würdiges Alter

Seniorenstiftung

Die Idee

Die Seniorenstiftung der Kreissparkasse zeichnet aus

Solidarität mit älteren Menschen, die Unterstützung benötigen, ist angesichts der demografischen Entwicklung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Für ein würdevolles und selbstbestimmtes Altern sind neben der Hilfsbereitschaft der Angehörigen der Ausbau ambulanter Hilfen, intelligent vernetzte Dienstleistungen, bürgerschaftliches Engagement und das Miteinander von Jung und Alt unerlässlich. Vielseitige Formen der Zusammenarbeit aller Beteiligten sind besonders in herausfordernden Zeiten gefragt.

Die Stiftung unterstützt daher Projekte, die die Teilhabe und Lebensqualität älterer Menschen im Landkreis Reutlingen stärken und zu einer tragfähigen Pflegekultur beitragen. Solche Vorhaben entstehen häufig aus ehrenamtlichem Engagement, in Vereinen, Arbeitskreisen und lebendigen Nachbarschaften.

Gleichzeitig würdigt die Stiftung das Engagement von Frauen und Männern, die ältere Menschen vorbildlich pflegen und betreuen. Da Pflege oft mit großen physischen und psychischen Belastungen für Angehörige verbunden ist, ist es wichtig, dass familiäre, nachbarschaftliche, freiwillige und professionelle Hilfen ineinandergreifen, um die Aufgaben auf mehrere Schultern zu verteilen.

Die Stiftung fördert gemeinnützige Vorhaben, Maßnahmen und Projekte, die dazu beitragen, die Zukunft älterer Menschen im Landkreis Reutlingen lebenswert zu gestalten.

Die Stiftung würdigt das Engagement von Frauen und Männern, die ältere Menschen vorbildlich pflegen und betreuen. Ob im familiären Rahmen, in Form von Nachbarschaftshilfen oder anderen freiwilligen Unterstützungen. 

Haben Sie Fragen zu Möglichkeiten der Versorgung bei Pflegebedarf, zu Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige oder zur Finanzierung von Pflegeleistungen? 

FAQ

Häufig gestellte Fragen 

Was ist die Seniorenstiftung?

Die Kreissparkasse Reutlingen hat die Seniorenstiftung 1991 ins Leben gerufen, um gezielt die Hilfsbereitschaft für ältere Menschen im Landkreis zu fördern. 
 

Die Seniorenstiftung unterstützt in zwei Förderbereichen: 
 

  • Projekt- und Maßnahmenförderung
  • Auszeichnung von außergewöhnlich ehrenamtlichem Engagement bei der Pflege und Betreuung älterer Menschen
Wofür werden Förderungen vergeben?
  • Die Stiftung fördert gemeinnützige Vorhaben, Maßnahmen und Projekte, die dazu beitragen, die Zukunft älterer Menschen im Landkreis Reutlingen lebenswert zu gestalten. Gefördert werden auch Investitionsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Anschaffung von Geräten oder Einrichtungsgegenständen.

  • Die Stiftung ehrt Frauen und Männer, die ältere Menschen vorbildlich pflegen und betreuen.
Welche Fördermittel werden vergeben?

Projekt- und Maßnahmenförderung

  • Einmaliger Förderbetrag bis max. 2.500 Euro verbunden mit einer Urkunde. 
     

Außergewöhnlich ehrenamtliches Engagement 

  • Einmaliger Förderbetrag von 250 Euro verbunden mit einer Urkunde. 
Welche Kriterien müssen erfüllt sein?

Bei der Entscheidung über eine Förderung orientieren wir uns an folgenden Beispielen:


Projekt- und Maßnahmenförderung

  • Durch das Projekt wird die Öffentlichkeit auf ältere Menschen aufmerksam gemacht, die Unterstützung benötigen.
  • Das Projekt trägt zur Teilhabe und Lebensqualität älterer Menschen bei. 
  • Durch das Projekt wird das Miteinander der Generationen gefördert.
  • Im Projekt sind Ehrenamtliche aktiv.
  • Durch eine einmalige, zeitlich befristete Unterstützung des Projektes werden weiterführende Anstöße gegeben.
  • Es ist ein zusätzliches Angebot, das nicht übergesetzliche Regelleistungen finanziert werden kann.
  • Die Durchführung des Projekts muss im Landkreis Reutlingen stattfinden.
  • Fördermittel können vorrangig Dienste, Organisationen, Initiativen und Gruppen beantragen, die sich dem „Dienst am älteren Menschen“ widmen.
     

Außergewöhnlich ehrenamtliches Engagement 

  • Sie können Personen, Personengruppen und Institutionen aus dem Landkreis Reutlingen vorschlagen, die sich in besonderer Weise ehrenamtlich um ältere Mitmenschen kümmern.
  • Für einen bestimmten Betreuungsfall wird eine Zuwendung nur einmalig vergeben.
  • Betreuungsleistungen müssen auch noch im Jahr der Ausschreibung erbracht worden sein.
  • Die betreute Person sollte mindestens 60 Jahre alt sein.
Antrag eingereicht - was passiert jetzt?
Start der neuen Ausschreibung:April 2026
Ende der Bewerbungsfrist:15. August 2026
Entscheidung des Stiftungsrats:November 2026
Übergabe der Förderungen:10. Dezember 2026

Infobroschüre 

Alles Wissenswerte zur Seniorenstiftung haben wir für Sie in einer Informationsbroschüre zusammengefasst. 

Datenschutzhinweise der Seniorenstiftung 

Wichtige Termine

Start der neuen Ausschreibung:April 2026
Ende der Bewerbungsfrist:15. August 2026
Entscheidung des Stiftungsrats:November 2026
Übergabe der Förderungen:10. Dezember 2026
Bewerbung

Bewerben Sie sich oder schlagen Sie eine Person vor, ...

... indem Sie uns detailliert schildern, was Sie vorhaben, wer Sie sind, wie viele Personen am Projekt beteiligt sind, wie viel Ihr Projekt voraussichtlich kosten wird und wie Sie Ihr Projekt finanzieren möchten.

... indem Sie detailliert beschreiben, wie und seit wann sich eine Person besonders ehrenamtlich um einen älteren Menschen kümmert.

Beantragen Sie eine Projekt- oder Maßnahmenförderung oder reichen Sie uns einen Vorschlag für die Auszeichnung von ehrenamtlichem Engagement am älteren Menschen ein. 

Rückblick

Die Förderungsempfänger 2025 und 2024

Hier finden Sie alle geförderten Projekte und Einzelauszeichnungen von 2025. 

Hier finden Sie alle geförderten Projekte und Einzelauszeichnungen von 2024. 

Kontakt

Ihre Ansprechpartnerin für die Seniorenstiftung

Belinda Rathai

Referentin für Stiftungsmanagement

Telefon: 07121 331-1374
E-Mail: stiftungen@ksk-reutlingen.de

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